Bundesarbeitsgericht verpflichtet alle Arbeitgeber zur Zeiterfassung

Laut Bundesarbeitsgericht sind alle Arbeitgeber verpflichtet, ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann.

Arbeitszeiterfassung am Terminal ADT 1110

Das Bundesarbeitsgericht hat am 13. September 2022 entschieden, dass alle Unternehmen ab sofort verpflichtet sind, die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter zu erfassen. Der Gesetzgeber muss nun u.a. ausgestalten, ob die Erfassung elektronisch oder auf andere Weise erfolgen soll. Vor dieser Entscheidung galt diese Verpflichtung z.B. nur für die Erfassung von Überstunden, Sonntagsarbeit oder in anderen bestimmten Fällen.

Nach dem Bundesarbeitsgericht sind die Arbeitgeber verpflichtet, ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann.

Dieses Urteil entspricht der bereits 2019 erfolgten Vorgabe des Europäischen Gerichtshofs, nach der die Arbeitgeber ein System schaffen müssen, mit welchem die täglich geleistete Arbeitszeit der Mitarbeitenden effektiv erfasst wird.

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